- Allgemeine Geschäftsbedingungen -
§ 1 Allgemeines
Alle Dienstleistungen unterliegen in vollem Umfang der nachstehenden Vereinbarung, vorausgesetzt, diese wurden nicht durch anderweitige individuelle Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert.
§ 2 Leistungsgegenstand
I. „Fitness Schurke“ verpflichtet sich zu einer individuellen und ganzheitlichen Beratung und Betreuung der Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- oder Gesundheitsberatung oder dem vereinbarten Coaching.
II. Ebenso in Sachen der Gesundheitsförderung und -prävention.
III. „Fitness Schurke“ übt die Tätigkeit als selbstständige Tätigkeit aus. Die Tätigkeit ist als freiberuflich eingetragen und beim zuständigen Finanzamt gemeldet.
IV. Die AGBs gelten auch für Nutzer von Einzelterminen, Gutscheinen und Zehnerkarten. Es gilt die jeweils neueste Fassung der AGBs.
§ 3 Personal Training
I. Vor Beginn des Trainings werden Trainingsinhalte und –ziele in einem Beratungsgespräch und über den Anamnesebogen mit dem Klienten abgestimmt. Darüber hinaus werden die Art sowie der Umfang der Trainingseinheiten mit dem Klienten abgesprochen.
II. Die Dauer einer Personal Trainingseinheit beträgt 60 Minuten. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Klienten, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.
III. „Fitness Schurke“ steht im Rahmen der vereinbarten Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen auch außerhalb der Trainingszeiten per Telefon und per E-Mail zur Verfügung. Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit ist hieraus nicht abzuleiten.
IV. Personal Training Verträge beinhalten zusätzlich folgende Leistungen:
• 4x Personal Training / Monat
• Trainingsplanung
• 1x Riegel Gratis / Monat
• 1x Shake Gratis pro Monat
• 1x Infrarot Sauna Gratis pro Monat
• Nutzung der Massage Pistolen
• Freeze Sleeve Nutzung
• Handtuch Service
• Getränke Service
• Open Gym Nutzung gratis (zu den vorgeschriebenen Zeiten, siehe unten)
§ 4 Open Gym
I. Vor Beginn der Maßnahmen werden die Inhalte in einem Beratungsgespräch oder beim ersten gebuchten Termin mit dem Klienten abgestimmt. Weitere Inhalte ergeben sich aus dem ausgefüllten Anamnesebogen und der Zielsetzung.
II. Die Dauer einer Open Gym Buchung beträgt maximal 90 Minuten an Trainingszeit. Nutzung von Anwendungen, Sauna oder Regenerationstools zählen hier nicht dazu.
III. „Fitness Schurke“ steht auch außerhalb der Termine zur Verfügung. Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit ist hieraus nicht abzuleiten.
IV. Open Gym Verträge beinhalten folgende Leistungen:
• 8, 12 oder 16 Einheiten je nach Tarif
• Nutzung des Gyms zu folgenden Zeiten
Montag bis Freitag 7:00 bis 21:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage 10:00 bis 18:00 Uhr
• Handtuch Service
• Getränke Service
• Trainingspläne vergünstigt
• Anwendungen und weitere Leistungen vergünstigt
§ 5 Zahlungsbedingungen
I. Die Abrechnung der einzelnen Angebote oder Einheiten aus den Bereichen Personal Training, Open Gym, Einzelterminen oder Anwendungen erfolgt wie mit dem Klienten vereinbart per Überweisung, Bar oder per Paypal.
II. Der Preis der jeweiligen Trainingseinheiten, Coachings etc. ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.
III. Für mehrere, festgelegte Termine, 5er und 10er Karten wird eine Rechnung gestellt, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist.
IV. Fahrtkosten werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern das Training außerhalb Saarbrückens stattfindet.
§ 6 Haftung
I. Der Anamnesebogen ist vor Beginn der ersten Trainingseinheit im Personal Training, dem Open Gym als auch vor dem Start des Online Coachings vollständig auszufüllen.
II. Ebenfalls vollständig unterschrieben, als auch bestätigt sein müssen die Verträge im jeweiligen Bereich für Pesonal Training, Open Gym oder Online Coachings.
III. Zur ganzheitlichen Zusammenarbeit und um gesundheitliche Einschränkungen vorzubeugen, sind diese Maßnahmen obligatorisch. Als Gesundheitscoach unterstelle ich mich der Schweigepflicht.
IV. Gegenüber dem Klienten schließt „Fitness Schurke“ jede Haftung für einen Sach- und/oder Personenschaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Sowohl vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche sind von der vorstehen Haftungsbeschränkung betroffen.
V. „Fitness Schurke“ haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
VI. Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von „Fitness Schurke“ vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. „Fitness Schurke“ übernimmt keine Verantwortung oder Gewährleistung für Waren oder Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
VII. Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
VIII. „Fitness Schurke“ haftet nicht für allgemeine Risiken (z.B. Verstauchungen, Erkältungen, verschmutzte oder beschädigte Kleidung, etc.), die mit der Ausübung der gewünschten Sportart oder Trainingsweise einhergehen. Daraus entstehende Sach- und Personenschäden sind grundsätzlich selbst zu tragen.
IX. Um evtl. gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von „Fitness Schurke“ mit gesetzlich vorgeschriebener Regelung.
§ 7 Verhinderung
I. Um ein effektives Training und Maßnahmen zu ermöglichen, bitte ich um pünktliches Erscheinen zu den jeweiligen Terminen.
II. Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin, abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe berechnet oder der Termin gilt als wahrgenommen bzw. verfällt. „Fitness Schurke“ ist nicht verpflichtet, diese Termine nachzuholen, zu entschädigen oder preislich gegenzurechnen.
III. Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. Wetterverhältnisse, Unfall, etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit ggf. Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
§ 8 Ersatzansprüche
I. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch „Fitness Schurke“ können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
II. Bei Absagen durch Verhinderung von „Fitness Schurke“, zum Beispiel durch Dozententätigkeiten, werden keine Termine nachgeholt. Die Verrechnung ergibt sich aus der „Open Gym Option“. Diese steht in Personal Training Verträgen zusätzlich zur Verfügung mit dem Wert von 150€. Dadurch sind alle Ansprüche abgegolten.
III. Sonderregelungen mit dem Kunden und mündliche Vereinbarungen sind davon unberührt und möglich.
§ 9 Datenschutz
I. Die personenbezogenen Daten der Klienten werden von „Fitness Schurke“ gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstands verwendet.
II. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht.
§ 10 Geheimhaltung
I. Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von „Fitness Schurke“ Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
II. „Fitness Schurke“ hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
§ 11 Vertragsbeginn und –ende
I. Mit Unterzeichnung des Anamnesebogens, den allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem jeweiligen Vertrag gilt die Vertragsvereinbarung zwischen dem Klienten und „Fitness Schurke“ als rechtskräftig.
II. Kommt der Kunde mit einer Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, so kann „Fitness Schurke“ den Vertrag außerordentlich kündigen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 12 Sonstige Vereinbarungen
I. Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen im jeweils gewählten Paket bzw. Bereich als verbindlich an, sofern diese beiderseits bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Social Media oder E-Mail.
II. Sollte bei kurzfristigen Änderungen (z.B. Terminverschiebung, Ort, etc.) einer der Vertragspartner nicht erreichbar sein, gilt die zuletzt getroffene rückbestätigte Vereinbarung.
III. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
§ 13 Sporttauglichkeit
I. Der Kunde versichert, sportgesund bzw. sporttauglich und in vollem Maße Kontrolle über seinen Körper und Geist zu haben.
II. Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen, etc.) vor, während oder nach dem Training wird der Klient „Fitness Schurke“ sofort unterrichten.
III. Nötigenfalls hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass er für die sportlichen Aktivitäten eine ärztliche Genehmigung einholt.
IV. Über Änderungen des Gesundheitszustandes informiert der Klient „Fitness Schurke“ umgehend. Wenn es neue Erkenntnisse zum Gesundheitszustand und der Sporttauglichkeit gibt, bzw. Änderungen entstehen, welche zum Vertragsabschluss nicht bestanden haben, dann ist der Klient dazu verpflichtet diese umgehend an „Fitness Schurke“ weiterzuleiten.
§ 14 Schlussbestimmungen
I. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
II. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
Stand Oktober 2025